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AGB's

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma FENSTERBAUER Vertriebs GmbH

 

 

1. ALLGEMEINES

Alle Kostenvoranschläge, Lieferungen und sonstige erbrachten Leistungen erfolgen, solange nicht ausdrücklich am Vertrag anders angegeben, ausschließlich anhand auf dieser Seite nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Jegliche Änderung ist ausschließlich mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung möglich.

 

2. PREISE

Alle unsere Preise verstehen sich, insofern nicht anders angegeben, ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer, ohne Versicherung, ohne Montage oder sonstigen Nebenkosten ab unserem Firmenstandort.

 

3. ANGEBOT/KOSTENVORANSCHLAG

Sämtliche Angebote oder Kostenvoranschläge werden erst mit der vom Kunden getätigten Auftragsbestätigung dem Kunden gegenüber verbindlich.

Entstehen im Zuge der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen weitere Mehrkosten, so werden diese dem Kunden gegenüber nachträglich verrechnet. Alle von uns ausgestellten Rechnungen, Lieferscheine, Kostenvoranschläge und Auftragsbestätigungen sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen auf Richtigkeit der Maße, Verglasungstyp, Farbe, Materialien, Sprossenteilung etc. zu überprüfen. Sollte innerhalb dieser 5 Tage kein Wiederruf, akzeptiert der Kunde diese. Das Urheber- und Eigentumsrecht aller mit dem Vertrag zusammenhängenden Dokumente verbleibt bei der FENSTERBAUER Vertriebs GmbH. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis nicht an Dritte ausgehändigt oder eigenmächtig kopiert werden.

 

4. HAFTUNG

Für alle Schäden, welche durch unsere Mitarbeiter durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, haften wir. Diese grobe Fahrlässigkeit muss vom Geschädigten bewiesen werden. Alle Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz BGBL99/1988 abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung hat Netto-Kassa zu erfolgen, zusätzlich der Mwst. bzw. Ust. - wenn es auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben wurde. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen – diese liegen bei 12% per anno. Im Falle eines Zahlungsverzugs, auch mit Teilzahlungen wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Etwaige Skontovereinbarungen sind nicht mehr gültig.

 

6. LIEFERBEDINGUNGEN

Selbstverständlich ist unser Unternehmen bemüht, alle Liefertermine einzuhalten und möglichst exakt zu liefern. Die angegebenen Liefertermine verstehen sich jedoch immer nur als ungefähre Liefertermine und sind nicht als Fixtermine zu verstehen.

Der Käufer verpflichtet sich dazu, zur Zeit der Anlieferung anwesend zu sein um die Ware zu übernehmen oder eine vertretungsbefugte Person für diese Aufgabe bereitstellt wodurch ohne die Anwesenheit des Käufers die Ware dennoch abgeladen werden darf und diese vom Käufer als übernommen gilt.

Es ist vom Käufer sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Lieferadresse geeignet und gefahrlos anzufahren ist. Ein geeigneter Ablageort mit geraderer Ebene ist Voraussetzung. Sollte eine Abladung aufgrund keiner geeigneten Ablagefläche möglich sein und wir bis zu einer erneuten Anlieferung die bestellte Ware weiter lagern müssen, so hat der Käufer die Lagerkosten für den anfallenden Zeitraum zu übernehmen. Sollte der Kunde zum vereinbarten Anlieferungstermin die Ware nicht annehmen, so sind wir ebenfalls berechtigt die nachstehende Lagerung auf Kosten und Gefahr des Käufers vorzunehmen.

 

7. SUBUNTERNEHMEN

Die FENSTERBAUER Vertriebs GmbH ist nicht verpflichtet alle Leistungen, welche in Rechnung gestellt wurden selbst zu erbringen, sondern kann diese auch durch dritte geeignete Unternehmen (Subunternehmen) erbringen lassen.

 

8. ADRESSÄNDERUNG

Der Kunde verpflichtet sich, uns jede Änderung seiner Wohn-, Geschäfts- oder Lieferadresse mitzuteilen solange das Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird dies versäumt, so ist die zuletzt angegebene Wohn-, Geschäfts- oder Lieferadresse für alle Zustellungen als Zustelladresse gültig. Mögliche Mehrkosten aufgrund der Aufwendung zur Adressermittlung sind dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

9. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG

Es gilt eine Garantie von 3 Jahren auf die Funktion unserer Produkte. Die Grundvoraussetzung für alle Garantie oder Gewährleistungsansprüche ist das Einhalten der Pflege- Service- sowie Wartungsanleitungen. Insbesondere gilt hier die ÖNORM B5305. Alle Garantiefristen schließen die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein, so dass diese bei Ablauf der Garantie als erloschen gilt.

Für Kunststoffprofile gilt eine Garantie von 10 Jahren gegen Verfärbung von weißen Profilen – diese werden nach dem Prüfverfahren DIN53387, geprüft – wobei höchstens Stufe 3 des Gesamtmaßstabes nach DIN 54002 zulässig ist.

Für acrylharzbeschichtete und lackierte Profile gelten 5 Jahre Garantie gegen Farbverschiebungen nach DIN 53387 (Höchstens Stufe 2 vom Gesamtmaßstab nach DIN54002 zulässig)

Isoliergläser: 5 Jahre Garantie gegen die Bildung von Kondenswasser zwischen den Scheiben.

Farbabweichungen, Harzaustritt, Folgeschäden nach Selbstbeschichtung, zu lange Aussetzung bei einer Luftfeuchtigkeit über 50% usw. sind keine Gründe für einen Garantieanspruch bei Produkten aus Holz.

 

10. VERTRAGSRÜCKTRITT UND STORNOBEDINGUNGEN

Im Falle einer Stornierung des Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt wurde. Dies zählt bei:

Annahmeverzug oder andere wichtige Gründe, Konkurs des Kunden, Zahlungsverzug des Kunden oder Konkursabweisung des Kunden. Jedenfalls sind wir berechtigt im Falle eines Auftragsstornos oder Vertragsrücktritts einen pauschalierten Unkostenbeitrag von 25% des Bruttorechnungsbetrages einzufordern. Darüber hinaus hat der Kunde alle Schäden zu begleichen, welche durch den Vertragsrücktritt entstanden sind.

 

11. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Diese Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der FENSTERBAUER Vertriebs GmbH. Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, eventuell entstandene Liefer- oder Manipulationsspesen zu verrechnen. Sollte durch Dritte Personen Zugriff auf die Ware erfolgen, insbesondere durch Pfändung, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich darauf hinzuweisen und unverzüglich die Firma FENSTERBAUER Vertriebs GmbH in Kenntnis zu setzen.

 

12. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Die Vertragspartner vereinbaren, dass für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der FENSTERBAUER Vertriebs GmbH und dem Kunden ausschließlich das sachlich zuständige Gericht vom Standort unseres Unternehmenssitzes zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

13. DATENSCHUTZ UND URHEBERRECHT

Der Kunde gibt sich damit einverstanden, dass sämtliche mit im Kaufvertrag angegeben personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummern, Mailadressen etc. von uns nicht automationsuntersützt und automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.

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